Analyse der Initiativen der europäischen Länder in Bezug auf neue Vorschriften für Lithiumbatterien


Die am 17. August 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung (EU) 2023 / 1542 über Batterien und Altbatterien stellt einen wichtigen Meilenstein in der europäischen Lithiumbatterie-Verordnung dar. Diese Verordnung wird schrittweise umgesetzt, wobei eine entscheidende Umsetzungsphase am 18. August 2025 beginnt. Die neue Verordnung ersetzt die vorherige Batterierichtlinie und stellt strengere Anforderungen über den gesamten Batterielebenszyklus.

Anforderungen an die Transparenz des Kohlenstoff-Fußabdrucks: Ab Juli 2024 müssen Strombatterien und Industriebatterien ihren Kohlenstoff-Fußabdruck angeben, einschließlich detaillierter Informationen wie Rohstoffzusammensetzung und Gesamt-Kohlenstoff-Fußabdruck. Bis Juli 2027 müssen diese Batterien die von der EU festgelegten Grenzwerte für den Kohlenstoff-Fußabdruck erfüllen.

Batterie-Passsystem: Ab 2027 müssen alle nach Europa exportierten Strombatterien von einem digitalen 'Batterie-Reisepass' Aufzeichnung von Herstellerangaben, Materialzusammensetzung, recycelbarem Inhalt und anderen Daten, um die Rückverfolgbarkeit und Überprüfbarkeit der Umweltleistung zu gewährleisten.

Beschränkungen für gefährliche Stoffe und Recyclingziele: Die neue Verordnung verschärft die Beschränkungen für gefährliche Stoffe wie Blei, Kadmium und Quecksilber erheblich und setzt gleichzeitig ehrgeizige Ziele für die RecyclingquoteBis 2027 werden 63% der tragbaren Batterien erreicht, bis 2030 werden es 73% sein.

Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht in der Lieferkette: Die Verordnung verpflichtet Batteriehersteller, eine strenge Due-Diligence-Prüfung der Rohstoffbeschaffung innerhalb ihrer Lieferketten durchzuführeninsbesondere für kritische Mineralien wie Kobalt, Lithium und NickelGewährleistung der Einhaltung der EU-Normen für Umwelt und soziale Verantwortung.

Die am 17. August 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung (EU) 2023 / 1542 über Batterien und Altbatterien stellt einen wichtigen Meilenstein in der europäischen Lithiumbatterie-Verordnung dar. Diese Verordnung wird schrittweise umgesetzt, wobei eine entscheidende Umsetzungsphase am 18. August 2025 beginnt. Die neue Verordnung ersetzt die vorherige Batterierichtlinie und stellt strengere Anforderungen über den gesamten Batterielebenszyklus.

Anforderungen an die Transparenz des Kohlenstoff-Fußabdrucks: Ab Juli 2024 müssen Strombatterien und Industriebatterien ihren Kohlenstoff-Fußabdruck angeben, einschließlich detaillierter Informationen wie Rohstoffzusammensetzung und Gesamt-Kohlenstoff-Fußabdruck. Bis Juli 2027 müssen diese Batterien die von der EU festgelegten Grenzwerte für den Kohlenstoff-Fußabdruck erfüllen.

Batterie-Passsystem: Ab 2027 müssen alle nach Europa exportierten Strombatterien von einem digitalen 'Batterie-Reisepass' Aufzeichnung von Herstellerangaben, Materialzusammensetzung, recycelbarem Inhalt und anderen Daten, um die Rückverfolgbarkeit und Überprüfbarkeit der Umweltleistung zu gewährleisten.

Beschränkungen für gefährliche Stoffe und Recyclingziele: Die neue Verordnung verschärft die Beschränkungen für gefährliche Stoffe wie Blei, Kadmium und Quecksilber erheblich und setzt gleichzeitig ehrgeizige Ziele für die RecyclingquoteBis 2027 werden 63% der tragbaren Batterien erreicht, bis 2030 werden es 73% sein.

Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht in der Lieferkette: Die Verordnung verpflichtet Batteriehersteller, eine strenge Due-Diligence-Prüfung der Rohstoffbeschaffung innerhalb ihrer Lieferketten durchzuführeninsbesondere für kritische Mineralien wie Kobalt, Lithium und NickelGewährleistung der Einhaltung der EU-Normen für Umwelt und soziale Verantwortung.